Über mich

Hernando A. Montoya

Gründer │ Attorney at Law (New York)

Ich bin in New York als Attorney at Law zugelassen und berate Unternehmer, Investoren und Familien in ganz Europa zu Firmengründung und Einwanderung in den USA. Ich arbeite ausschließlich für Mandanten, die auf beiden Seiten des Atlantiks tätig sind und ihre rechtlichen Angelegenheiten in den USA klar, strukturiert und effizient erledigt haben möchten.

Ein lächelnder Mann in dunklem Anzug, weißem Hemd und gemusterter Krawatte in einem hellen, modernen Büro.
  • ZulassungNew York
  • SprachenDeutsch · Englisch · Spanisch
  • MitgliedschaftenNew York State Bar AssociationAmerican Immigration Lawyers Association
  • Juristische AusbildungJuris Doctor, University of Virginia School of Law

Werdegang

Bevor ich hauptberuflich in die Rechtsberatung gewechselt bin, habe ich ein internationales Reise- und Tourismusunternehmen aufgebaut und geführt, mit Kunden in Europa und den USA. Dazu gehörten grenzüberschreitende Abläufe, die Abstimmung mit Geschäfts- und Vertriebspartnern in verschiedenen europäischen Märkten und die Betreuung eines großen Kundenstamms über mehrere Zeitzonen hinweg. Ich weiß daher, was es heißt, ein Unternehmen in Europa aufzubauen und zu führen und dabei transatlantische Geschäftsbeziehungen zu pflegen.

Diese Erfahrung prägt meine Arbeit. Ich gehe rechtliche Fragen in den USA mit Blick auf die praktischen Gegebenheiten an, mit denen Gründer und Unternehmer aus Europa zu tun haben: Zeitpläne im laufenden Betrieb, Fragen der Kapitalausstattung und die Schwierigkeit, sich gleichzeitig in zwei unterschiedlichen Geschäftsumfeldern zu bewegen.

Mein Schwerpunkt

Einwanderung in die USA und eine Firmengründung dort sind folgenreiche Entscheidungen. Ein E-2-Visum setzt eine erhebliche Investition und eine schlüssige Struktur voraus. Bei einer Versetzung mit dem L-1-Visum ordnet ein Unternehmen oft seine internationale Führung neu. Eine Gesellschaft in Delaware ist häufig der erste Schritt in den US-Markt. Von einem Ehegatten- oder Verlobtenvisum hängt ab, wann ein Paar sein gemeinsames Leben in den USA beginnen kann. Jede dieser Entscheidungen verlangt Urteilsvermögen und Struktur.

Ich konzentriere mich auf genau diese Schnittstelle (Mandanten in Europa, US-Wirtschafts- und Einwanderungsrecht), weil hier meine juristische Ausbildung, meine Sprachkenntnisse und meine unternehmerische Erfahrung zusammenkommen.

So arbeitet die Kanzlei

Valstone Law ist eine Boutique-Kanzlei. Ich betreue jedes Mandat selbst, vom ersten Beratungsgespräch bis zum Abschluss.

Es gibt keine Sachbearbeiter, und kein Mandat wird delegiert oder weitergereicht. Es gelten Pauschalhonorare, die vorab vereinbart werden: keine Abrechnung nach Stunden, keine Überraschungen.

Ich wähle meine Mandate bewusst aus. Einwanderungsfälle im Massengeschäft und reine Standardanträge übernehme ich nicht. Ich arbeite mit Gründern, Investoren, Führungskräften und international mobilen Familien, denen direkter Kontakt, klare Kommunikation und ein strukturiertes Vorgehen wichtig sind.

Wenn das auf Sie zutrifft, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Tätigkeitsbereiche

E-2-Visum für Investoren · L-1-Visum für konzerninterne Versetzungen · Gründung von Gesellschaften in Delaware (C-Corp und LLC) · Ehegatten- und Verlobtenvisum (CR-1/IR-1, K-1)

Zulassung

New York

Mitgliedschaften

New York State Bar Association

American Immigration Lawyers Association (AILA)

Ausbildung

Juris Doctor (J.D.), University of Virginia School of Law

Master of Public Administration (M.P.A.), University of Miami

Bachelor of Arts (B.A.), University of Miami

Sprachen

Deutsch · Englisch · Spanisch