
US-Wirtschafts- und Einwanderungsrecht für Mandanten in Deutschland
Leistungen
-

Visa für Investoren und Unternehmen
Das E-2-Visum für Unternehmer und Investoren aus Vertragsstaaten, die erheblich in ein US-Unternehmen investieren, und das L-1-Visum für Unternehmen, die Führungskräfte, Manager oder Mitarbeiter mit Spezialwissen zu einer verbundenen US-Gesellschaft versetzen. Ich berate Sie bei der Wahl des passenden Visums und begleite den gesamten Antrag.
-

Firmengründung in den USA
Ich gründe US-Gesellschaften in Delaware und anderen Bundesstaaten für Gründer aus Europa, die in den US-Markt eintreten. Dazu gehören die Wahl der Rechtsform, die Gründung und die Gestaltung der Beteiligungen, wo nötig abgestimmt auf einen E-2- oder L-1-Antrag.
-

Ehegatten- und Verlobtenvisum
Ehegattenvisum (CR-1/IR-1) und Verlobtenvisum (K-1) für US-Staatsbürger und ihre Partner aus Europa. Ich helfe Paaren, den passenden Weg zu wählen, und betreue das Verfahren vom Antrag bis zur Ausstellung des Visums.

So arbeite ich
Ich betreue jedes Mandat persönlich, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss, auf Deutsch, Englisch oder Spanisch. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl von Mandaten an. Ich kommuniziere klar und bin gut erreichbar. Meine Einschätzungen richten sich danach, was in Ihrer Lage praktisch zählt, und Ihr Anliegen läuft ohne unnötige Zwischenstationen oder Verzögerungen.

Über mich
Mein Name ist Hernando A. Montoya. Ich bin in New York als Attorney at Law zugelassen und habe Valstone Law gegründet. Ich berate internationale Mandanten im US-Recht, vor allem zur Einwanderung aus geschäftlichen und familiären Gründen und zum Markteintritt in den USA. Ich habe über zehn Jahre in Europa gelebt und dort als Unternehmer gearbeitet. Deshalb kenne ich die rechtliche und die praktische Seite von Umzug, Einwanderung und internationaler Unternehmensführung.

Kontakt aufnehmen
Wenn Sie ein Anliegen im US-Wirtschafts- oder Einwanderungsrecht besprechen möchten, schreiben Sie mir, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.