Einreise zur Heirat in den USA für Verlobte von US-Staatsbürgern
Mit dem Verlobtenvisum (K-1) können US-Staatsbürger ihre Verlobte oder ihren Verlobten aus dem Ausland zur Heirat in die USA holen. Nach der Einreise muss das Paar innerhalb von 90 Tagen heiraten. Anschließend muss der ausländische Ehegatte die Green Card gesondert im Verfahren zur Statusanpassung (Adjustment of Status) beantragen.
Das K-1-Visum wird meist Verlobtenvisum, manchmal auch Heiratsvisum genannt. Das Ehegattenvisum (CR-1/IR-1) ist ein Einwanderungsvisum, das K-1-Visum dagegen ein Nichteinwanderungsvisum. Mit der Einreise erhält der ausländische Partner noch keinen Daueraufenthalt; diesen gibt es erst nach der Heirat und der anschließenden Statusanpassung. Für Paare, die noch nicht verheiratet sind und in den USA heiraten möchten, ist das K-1-Visum der vorgesehene Weg.
| Visumart | Nichteinwanderungsvisum: nach der Heirat folgt die Statusanpassung |
|---|---|
| Antragsteller | Nur US-Staatsbürger, keine Inhaber einer Green Card |
| Dauer | In der Regel 12 bis 16 Monate vom Antrag bis zur Einreise in die USA |
| Frist für die Heirat | Innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise, nicht verlängerbar |
| Green Card nach der Heirat | Gesonderter Antrag auf Statusanpassung (Form I-485) erforderlich |
| Arbeitserlaubnis | Nach Genehmigung der Arbeitserlaubniskarte (Employment Authorization Document, EAD), die mit der Statusanpassung beantragt wird |
| Beschleunigte Bearbeitung | Für Form I-129F nicht möglich (kein Premium Processing) |
| Jährliches Kontingent | Nein: für das K-1-Visum gibt es keine jährliche Obergrenze |
| Kinder des ausländischen Partners | Können mit einem K-2-Visum mitreisen |
| Sprachen | Deutsch, Englisch, Spanisch |
Was ist das Verlobtenvisum?
Das K-1-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum für Verlobte von US-Staatsbürgern. Es erlaubt eine einmalige Einreise in die USA, um innerhalb von 90 Tagen zu heiraten. Für sich genommen berechtigt es weder zur Arbeit noch zum Daueraufenthalt.
Am Verfahren sind drei Stellen beteiligt: USCIS (US-Einwanderungsbehörde) entscheidet über den Antrag auf Form I-129F, das National Visa Center (NVC) leitet den Fall an das zuständige Konsulat weiter, und die US-Botschaft oder das US-Konsulat führt das Visumgespräch und stellt das Visum aus. Nach der Einreise und der Heirat bearbeitet USCIS den Antrag auf Statusanpassung.
Für wen das Verlobtenvisum geeignet ist
Das Verlobtenvisum ist für verlobte Paare gedacht, bei denen der antragstellende Partner US-Staatsbürger ist und der begünstigte Partner außerhalb der USA lebt. Es eignet sich für:
- US-Staatsbürger, die ihre Verlobte oder ihren Verlobten zur Heirat in die USA holen möchten
- Paare, die noch nicht verheiratet sind und lieber in den USA heiraten möchten
- Paare, bei denen der Partner mit US-Staatsbürgerschaft bereit ist, den Antrag zu stellen, und beide innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft des ausländischen Partners heiraten wollen
- Verlobte mit Kindern, die mit einem K-2-Visum mitreisen
Für wen das Verlobtenvisum nicht geeignet ist
Das Verlobtenvisum passt nicht für jede Situation. Es kommt nicht in Frage für:
- Paare, die bereits rechtsgültig verheiratet sind: Für sie ist das Ehegattenvisum (CR-1/IR-1) der richtige Weg
- Inhaber einer Green Card: Den Antrag für Verlobte können nur US-Staatsbürger stellen
- Paare, die sich in den zwei Jahren vor dem Antrag nicht persönlich getroffen haben, sofern keine Befreiung greift
- Personen, die rechtlich nicht heiraten dürfen: Frühere Ehen müssen rechtswirksam beendet sein
- Verlobte mit einem Einreisehindernis, für das es keine Ausnahmegenehmigung (Waiver) gibt
Wenn es in Ihrer Situation eine frühere Einwanderungsgeschichte, frühere Ehen oder andere erschwerende Umstände gibt, ist eine Fallprüfung vor dem Antrag dringend zu empfehlen.
Voraussetzungen für das Verlobtenvisum
Antrag durch einen US-Staatsbürger
Den Antrag für das K-1-Visum können nur US-Staatsbürger stellen. Inhaber einer Green Card sind davon ausgeschlossen.
Beide Partner dürfen heiraten
Der antragstellende US-Staatsbürger und der ausländische Partner müssen schon bei Antragstellung rechtlich heiraten dürfen. War einer von beiden bereits verheiratet, müssen alle früheren Ehen rechtswirksam beendet sein, durch Scheidung, Aufhebung oder Tod. Die Nachweise darüber gehören zwingend zum Antrag.
Persönliches Treffen
Der antragstellende US-Staatsbürger und der ausländische Partner müssen sich in den zwei Jahren unmittelbar vor dem Antrag auf Form I-129F mindestens einmal persönlich getroffen haben. USCIS nimmt diese Voraussetzung ernst. Als Nachweis dienen in der Regel Stempel im Reisepass, Flugunterlagen, Hotelrechnungen, gemeinsame Fotos und andere Belege für den Besuch.
Eine Befreiung von dieser Voraussetzung gibt es nur in wenigen Fällen: wenn ein Treffen gegen strenge, seit Langem bestehende Bräuche in der Kultur des ausländischen Partners verstoßen oder für den antragstellenden US-Staatsbürger eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Befreiungen werden nur zurückhaltend gewährt und erfordern aussagekräftige Nachweise.
Echte Beziehung und Heiratsabsicht
Die Beziehung muss echt sein, und beide Partner müssen die Absicht haben, innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise des ausländischen Partners zu heiraten. USCIS und die Konsularbeamten prüfen die Echtheit der Beziehung anhand von Belegen für einen fortlaufenden Kontakt: Korrespondenz, Fotos, Reisenachweise und Nachweise gemeinsamer Pläne.
Finanzielle Absicherung
Der antragstellende US-Staatsbürger muss nachweisen, dass er den ausländischen Partner mit mindestens 100 % der US-Armutsgrenze (Federal Poverty Guidelines) unterhalten kann. Im K-1-Verfahren geschieht das mit der Erklärung zur finanziellen Unterstützung (Declaration of Financial Support, Form I-134). Später, bei der Statusanpassung, ist die ausführlichere Unterhaltserklärung (Affidavit of Support, Form I-864) erforderlich.
Keine Einreisehindernisse
Für den ausländischen Partner dürfen keine Einreisehindernisse (Grounds of Inadmissibility) nach US-Einwanderungsrecht bestehen. Häufige Probleme sind frühere Verstöße gegen das Einwanderungsrecht, bestimmte Vorstrafen oder gesundheitliche Gründe. Für manche Hindernisse gibt es Ausnahmegenehmigungen (Waiver). Kommt einer dieser Punkte in Frage, ist eine Prüfung vor dem Antrag ratsam.
Ablauf des Verfahrens
Das Verfahren erfordert zahlreiche Unterlagen und läuft über drei Stellen, bevor der ausländische Partner in die USA einreist. Ein in jeder Stufe sorgfältig vorbereiteter Antrag verringert das Risiko vermeidbarer Verzögerungen oder Ablehnungen deutlich.
- Antrag auf Form I-129F bei USCIS. Der antragstellende US-Staatsbürger reicht bei USCIS Form I-129F (Petition for Alien Fiancé(e)) ein und weist damit die Beziehung und die Heiratsabsicht nach. Beizufügen sind der Nachweis der US-Staatsbürgerschaft, Belege für das persönliche Treffen, Nachweise, dass beide Partner heiraten dürfen, und Belege dafür, dass die Beziehung echt ist.
- Prüfung durch USCIS. USCIS prüft den Antrag und führt Sicherheitsüberprüfungen beider Partner durch. Die Bearbeitungszeiten für Form I-129F hängen derzeit vom Service Center ab. Eine beschleunigte Bearbeitung (Premium Processing) ist für Form I-129F nicht möglich. Ein sorgfältig vorbereiteter erster Antrag verringert das Risiko einer Nachforderung von Unterlagen (Request for Evidence), die das Verfahren verlängert.
- Weiterleitung durch das National Visa Center (NVC). Nach der Genehmigung durch USCIS geht der Fall an das National Visa Center. Es vergibt eine Fallnummer und leitet die Akte an die zuständige US-Botschaft oder das zuständige US-Konsulat weiter. Das dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
- Verfahren beim Konsulat. Der ausländische Partner füllt Form DS-160 aus, zahlt die Visumgebühr und lässt sich von einem Arzt untersuchen, den die zuständige US-Botschaft oder das zuständige US-Konsulat zugelassen hat. Anschließend stellt er die Personenstandsurkunden zusammen und führt dort das Visumgespräch. Für Mandanten in Deutschland ist das US-Generalkonsulat Frankfurt zuständig, in der Schweiz die US-Botschaft Bern, in Spanien die US-Botschaft Madrid.
- Visum und Einreise in die USA. Nach der Genehmigung wird das K-1-Visum in den Reisepass des ausländischen Partners eingeklebt. Es berechtigt zu einer einmaligen Einreise in die USA und gilt höchstens sechs Monate ab der Ausstellung. Bei der Einreise erhält der ausländische Partner einen Aufenthalt von 90 Tagen, in denen die Heirat stattfinden muss.
- Heirat und nächste Schritte. Das Paar muss innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise heiraten. Das Mandat für das K-1-Visum endet mit der Ausstellung des Visums. Nach der Heirat muss der ausländische Ehegatte die Green Card im Verfahren zur Statusanpassung beantragen; dafür gibt es ein eigenes Mandat. Einzelheiten stehen im Abschnitt zur Statusanpassung weiter unten.
Die 90-Tage-Regel
Die Frist von 90 Tagen beginnt mit dem Tag der Einreise des ausländischen Partners und kann unter keinen Umständen verlängert werden. Findet die Heirat nicht innerhalb dieser Frist statt, muss der ausländische Partner die USA verlassen. Wer ohne gültigen Aufenthaltsstatus länger bleibt, muss mit ernsten Folgen nach dem Einwanderungsrecht rechnen.
Der Inhaber des K-1-Visums darf nur den US-Staatsbürger heiraten, der den Antrag gestellt hat. Die Heirat mit einer anderen Person erfüllt die Voraussetzung des K-1-Visums nicht und ermöglicht keine Statusanpassung.
Außerdem kann der Inhaber eines K-1-Visums in der Regel nicht in einen anderen Nichteinwanderungsstatus wechseln, ohne die USA vorher zu verlassen. Das K-1-Visum dient nur einem Zweck: der Einreise zur Heirat mit anschließender Statusanpassung.
Dauer des Verfahrens
Vom ersten Antrag bis zur Einreise in die USA dauert das Verfahren in der Regel 12 bis 16 Monate. Grob verteilt sich die Zeit so:
- Prüfung von Form I-129F durch USCIS: meist 8 bis 10 Monate
- Weiterleitung durch das NVC: etwa 4 bis 6 Wochen
- Verfahren beim Konsulat (DS-160, ärztliche Untersuchung, Visumgespräch, Ausstellung): meist 2 bis 4 Monate
Nach der Einreise und der Heirat dauert die Statusanpassung in der Regel weitere 7 bis 9 Monate. Paare sollten das einplanen: Mit dem K-1-Visum beginnt das Einwanderungsverfahren erst.
Nach der Heirat: Statusanpassung
Nach der Heirat beantragt der ausländische Ehegatte mit Form I-485 die Statusanpassung (Adjustment of Status), um die Green Card zu erhalten, ohne die USA zu verlassen. Das ist ein gesondertes Verfahren bei USCIS mit eigenen Anforderungen an die Unterlagen, einem Termin zur Erfassung biometrischer Daten und in vielen Fällen einem persönlichen Gespräch.
Arbeitserlaubnis und Reisen
Das K-1-Visum selbst berechtigt nicht zur Arbeit. Mit dem Antrag auf Statusanpassung kann der ausländische Ehegatte zugleich eine Arbeitserlaubniskarte (Employment Authorization Document, EAD, Form I-765) und eine Reiseerlaubnis (Advance Parole, Form I-131) beantragen. Arbeiten darf er erst, wenn die Arbeitserlaubniskarte genehmigt ist; der Antrag allein genügt nicht.
Bedingter Daueraufenthalt
Besteht die Ehe bei der Genehmigung der Green Card noch keine zwei Jahre, erhält der ausländische Ehegatte eine Green Card mit Bedingungen für zwei Jahre. Er muss dann vor Ablauf der Karte Form I-751 einreichen, um die Bedingungen aufheben zu lassen. Besteht die Ehe zu diesem Zeitpunkt seit zwei Jahren oder länger, wird eine Green Card für zehn Jahre ohne Bedingungen ausgestellt.
Paket zur Statusanpassung (K-1)
Valstone Law bietet ein eigenes Paket zur Statusanpassung nach dem K-1-Visum an. Es umfasst alle Anträge nach der Heirat: Form I-485, Form I-765, Form I-131 und Form I-864. Das Paket gibt es als eigenständiges Mandat für Mandanten, die ihr K-1-Verfahren anderweitig durchlaufen haben, oder als Fortsetzung eines vollständigen K-1-Mandats.
Kinder des ausländischen Partners (K-2)
Unverheiratete Kinder des ausländischen Partners unter 21 Jahren können ihn mit einem K-2-Visum in die USA begleiten oder später nachkommen. Sie müssen im Antrag auf Form I-129F angegeben werden.
Die Kinder dürfen nicht vor dem ausländischen Partner in die USA einreisen. Sie müssen innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des K-1-Visums mitreisen oder nachkommen; danach ist ein eigener Antrag nötig. Nach der Heirat des ausländischen Partners können auch die Kinder die Statusanpassung beantragen.
Verlobtenvisum oder Ehegattenvisum (CR-1/IR-1)
Das K-1-Visum und das Ehegattenvisum (CR-1/IR-1) sind beides Wege, auf denen ausländische Partner von US-Staatsbürgern in die USA ziehen können. Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, ob das Paar bereits verheiratet ist.
| Merkmal | Verlobtenvisum (K-1) | Ehegattenvisum (CR-1/IR-1) |
|---|---|---|
| Familienstand | Verlobt, noch nicht verheiratet | Bereits verheiratet |
| Visumart | Nichteinwanderungsvisum | Einwanderungsvisum |
| Status bei der Einreise | Nichteinwanderer; Heirat innerhalb von 90 Tagen erforderlich | Daueraufenthalt (Green Card) |
| Weg zur Green Card | Statusanpassung nach der Heirat erforderlich | Green Card mit der Einreise, ohne Statusanpassung |
| Arbeitserlaubnis | Nach Genehmigung der Arbeitserlaubniskarte (EAD), die mit der Statusanpassung beantragt wird | Sofort mit der Einreise |
| Übliche Dauer bis zur Einreise | 12 bis 16 Monate | 18 bis 26 Monate |
| Dauer bis zur Green Card | In der Regel 19 bis 25 Monate, einschließlich Statusanpassung | Green Card mit der Einreise |
| Beschleunigte Bearbeitung (Premium Processing) | Nicht möglich | Nicht möglich |
| Kinder | Mitreise mit K-2-Visum | In der Regel eigene Anträge für die Kinder erforderlich |
Für Paare, die bereits verheiratet sind, ist das Ehegattenvisum vorgesehen: Der ausländische Ehegatte reist mit Daueraufenthalt ein, eine Statusanpassung ist nicht nötig. Für Paare, die in den USA heiraten möchten, ist das K-1-Visum der richtige Weg. Eine Fallprüfung zeigt, welche Option in Ihrer Situation besser passt.
Honorare
| Leistung | Pauschalhonorar |
|---|---|
| Verlobtenvisum (K-1) | 2.900 € |
| Paket zur Statusanpassung nach dem K-1-Visum (Form I-485, I-765, I-131, I-864) | 1.900 € |
| Zusatzleistung | Honorar |
|---|---|
| K-2-Visum für Kinder (je Kind) | 350 € |
| Antwort auf eine Nachforderung von Unterlagen (Request for Evidence, RFE) | 600 € |
| Aufhebung der Bedingungen der Green Card (Form I-751) | 1.900 € |
| Einbürgerung (Form N-400) | 1.300 € |
Es gelten Pauschalhonorare, ohne Abrechnung nach Stunden und ohne unerwartete Kosten. Behördliche Gebühren sind gesondert zu zahlen. Das erste Beratungsgespräch (15 Minuten) ist kostenlos.
Mandate zum Verlobtenvisum bei Valstone Law
Ich bin in New York als Attorney at Law zugelassen und berate Mandanten in Europa zur Einwanderung in die USA. Verfahren zum Verlobtenvisum bearbeite ich selbst, ohne Delegation und ohne Sachbearbeiter. Während des gesamten Verfahrens sprechen Sie mit mir auf Deutsch, Englisch oder Spanisch.
Das K-1-Verfahren erfordert zahlreiche Unterlagen und hat mehrere Stufen: Der Antrag auf Form I-129F, das Verfahren beim Konsulat und die Statusanpassung nach der Heirat haben jeweils eigene Anforderungen an die Nachweise. Ein von Anfang an sorgfältig vorbereiteter und stimmiger Antrag verringert das Risiko vermeidbarer Verzögerungen oder Ablehnungen deutlich.
Wenn Sie mit dem K-1-Verfahren beginnen oder Ihre Voraussetzungen prüfen lassen möchten, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch zu Ihrer Situation, zum Zeitplan und zu den nächsten Schritten.
Diese Seite dient nur der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Der Besuch dieser Website oder das Lesen dieser Inhalte begründet kein Mandatsverhältnis. Im Einwanderungsrecht kommt es auf den Einzelfall an, und die Rechtslage kann sich ändern. Bitte holen Sie für Ihre persönliche Situation rechtlichen Rat ein.
Häufige Fragen
Kann ein Inhaber einer Green Card den Antrag für das K-1-Visum stellen?
Nein. Den Antrag für das K-1-Visum können nur US-Staatsbürger stellen. Inhaber einer Green Card können für Verlobte keinen Antrag stellen. Nach der Heirat gilt für ihren Ehegatten die Kategorie F2A, mit ähnlichen Schritten, aber einer Wartezeit auf eine Visanummer.
Wir haben uns noch nicht persönlich getroffen. Können wir trotzdem einen Antrag stellen?
In der Regel nicht. Beide Partner müssen sich in den zwei Jahren vor dem Antrag mindestens einmal persönlich getroffen haben. Eine Befreiung gibt es nur in wenigen Fällen: wenn ein Treffen gegen seit Langem bestehende kulturelle Bräuche verstoßen oder eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Befreiungen werden nur zurückhaltend gewährt und erfordern aussagekräftige Nachweise.
Was geschieht, wenn wir nicht innerhalb von 90 Tagen heiraten?
Dann muss der ausländische Partner die USA verlassen. Die Frist von 90 Tagen kann nicht verlängert werden. Wer ohne gültigen Aufenthaltsstatus länger bleibt, muss mit ernsten Folgen nach dem Einwanderungsrecht rechnen, darunter möglicherweise Sperren für künftige Anträge.
Darf mein Partner nach der Einreise mit dem K-1-Visum arbeiten?
Nicht sofort. Das K-1-Visum selbst berechtigt nicht zur Arbeit. Nach der Heirat kann der ausländische Ehegatte zusammen mit dem Antrag auf Statusanpassung eine Arbeitserlaubniskarte (Employment Authorization Document) beantragen. Arbeiten darf er erst, wenn die Karte genehmigt ist; der Antrag allein genügt nicht.
Darf mein Partner nach der Einreise ins Ausland reisen?
Wer die USA verlässt, während die Statusanpassung läuft, gibt damit in der Regel das Verfahren auf und riskiert, nicht wieder einreisen zu können. Mit dem Antrag auf Statusanpassung kann der ausländische Ehegatte eine Reiseerlaubnis (Advance Parole, Form I-131) beantragen, die Reisen während des laufenden Verfahrens erlaubt. Ohne Reiseerlaubnis sollte er die USA nicht verlassen, bevor die Green Card genehmigt ist.
Gibt es für das K-1-Visum eine beschleunigte Bearbeitung?
Nein. Eine beschleunigte Bearbeitung (Premium Processing) ist für Form I-129F nicht möglich. Es gibt keine Möglichkeit, die Prüfung bei USCIS gegen Gebühr zu beschleunigen.
Wie lange dauert die Statusanpassung nach der Heirat?
Nach einer Einreise mit dem K-1-Visum dauert die Statusanpassung in der Regel 7 bis 9 Monate vom Antrag bis zur Genehmigung der Green Card. Zum Antrag gehören Form I-485, I-765, I-131 und I-864. Erforderlich sind die Erfassung biometrischer Daten und in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch.
Was umfasst das Paket zur Statusanpassung, und brauche ich es?
Das Paket umfasst die Anträge für die Green Card nach der Heirat: Form I-485 (Statusanpassung), Form I-765 (Arbeitserlaubnis), Form I-131 (Reiseerlaubnis) und Form I-864 (Unterhaltserklärung). Wer mit dem K-1-Visum eingereist ist und geheiratet hat, muss dieses Verfahren durchlaufen, um den Daueraufenthalt zu erhalten. Das Paket gibt es als eigenständiges Mandat oder als Fortsetzung des K-1-Mandats.
Ist die Green Card an Bedingungen geknüpft?
Besteht die Ehe bei der Genehmigung der Green Card noch keine zwei Jahre, erhält der ausländische Ehegatte eine Green Card mit Bedingungen für zwei Jahre. Um die Bedingungen aufheben zu lassen und eine Green Card mit zehn Jahren Gültigkeit zu erhalten, ist Form I-751 in den 90 Tagen vor Ablauf der Karte einzureichen. Besteht die Ehe zu diesem Zeitpunkt seit zwei Jahren oder länger, wird eine Green Card für zehn Jahre ausgestellt.
Sollten wir das K-1-Visum oder das Ehegattenvisum (CR-1/IR-1) wählen?
Wenn Sie bereits verheiratet sind, kommt das K-1-Visum nicht in Frage. Ihr Weg ist dann das Ehegattenvisum: Ihr Ehegatte reist mit Daueraufenthalt ein und braucht keine Statusanpassung. Wenn Sie noch nicht verheiratet sind und in den USA heiraten möchten, ist das K-1-Visum der richtige Weg. Rechnet man die Statusanpassung nach dem K-1-Visum mit ein, kann die Gesamtdauer bis zur Green Card bei beiden Wegen ähnlich sein. Eine Fallprüfung zeigt, welche Option in Ihrer Situation am besten passt.
