E-2-Visum für Investoren

US-Arbeitserlaubnis auf Grundlage Ihrer Investition

Mit dem E-2-Visum für Investoren können Staatsangehörige von Vertragsstaaten in den USA leben und arbeiten, wenn sie in ein US-Unternehmen investieren und es leiten. Für Unternehmer, Investoren und Gründer aus Europa, die in den USA ein Geschäft aufbauen oder erweitern wollen, ist es ein praktischer Weg, ohne die Wartezeiten und den Aufwand der Einwanderungsvisa.

Für E-2-Visa gibt es keine jährliche Obergrenze und kein Losverfahren.

Das E-2-Visum im Überblick
DauerIn der Regel 2 bis 6 Monate von der Beauftragung bis zum Visum
Typische Investitionab 100.000 € (je nach Art des Unternehmens)
Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats erforderlichJa
Keine jährliche Obergrenze, kein LosverfahrenJa
Arbeitserlaubnis für EhegattenJa, kraft E-2S-Status
Unbegrenzt verlängerbarJa, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt
Direkter Weg zur Green CardNein (EB-1C möglich mit einer verbundenen Gesellschaft im Ausland)
FamilienangehörigeEhegatte und Kinder unter 21 Jahren als Angehörige
SprachenDeutsch, Englisch, Spanisch

Was ist das E-2-Visum?

Das E-2-Visum für Investoren ist ein US-Nichteinwanderungsvisum. Es erlaubt Ausländern, in die USA einzureisen und dort zu arbeiten, wenn sie in ausreichendem Umfang in ein echtes, aktiv betriebenes US-Unternehmen investiert haben. Der Investor muss das Unternehmen besitzen und leiten; für reine Kapitalanleger kommt das Visum nicht in Frage.

Anders als das H-1B-Visum unterliegt das E-2-Visum keiner jährlichen Obergrenze und keinem Losverfahren. Anders als das EB-5-Visum setzt es keine Mindestinvestition von 800.000 US-Dollar voraus und keine jahrelange Wartezeit, bis über den Daueraufenthalt entschieden ist. Für Gründer und Unternehmer aus Europa, die in den US-Markt wollen, ist das E-2-Visum ein schnellerer und einfacherer Weg als die Einwanderungsvisa.

Was für das E-2-Visum spricht

Für Unternehmer und Investoren aus Europa sprechen vor allem diese Gründe für das E-2-Visum:

Es gibt kein Losverfahren und keine Obergrenze. Das E-2-Visum unterliegt keinen jährlichen Kontingenten. Es gibt keine Verlosung wie beim H-1B-Visum, und Ihr Antrag steht nicht hinter Tausenden anderen in einer Warteschlange.

Sie behalten die Kontrolle. Das E-2-Visum setzt voraus, dass Sie das Unternehmen leiten. Niemand muss Sie sponsern: Sie bauen Ihr eigenes Unternehmen in den USA auf und führen es selbst.

Der Weg ist direkt. Wer sich außerhalb der USA aufhält, stellt den Antrag beim US-Konsulat, ohne vorherigen Antrag bei USCIS (US-Einwanderungsbehörde).

Das Visum ist flexibel. Es eignet sich für neu gegründete und gekaufte Unternehmen, für Franchise-Betriebe und für die Expansion bestehender europäischer Unternehmen in die USA, bei ganz unterschiedlichen Investitionshöhen und Geschäftsmodellen.

Es passt zu jeder US-Gesellschaft. Eine LLC oder C-Corp (die gängigen US-Gesellschaftsformen), in der Regel in dem Bundesstaat, in dem Sie tätig sind, kann das E-2-Visum tragen, sofern Staatsangehörige des Vertragsstaats mindestens 50 % halten. Gründung und Visumsplanung müssen von Anfang an aufeinander abgestimmt sein, damit alle Unterlagen zusammenpassen.

Es bietet eine Grundlage für die langfristige Planung. E-2-Visa lassen sich unbegrenzt verlängern, solange das Unternehmen aktiv ist und die Voraussetzungen erfüllt. Investoren, die ihr US-Geschäft über die Jahre ausbauen, können außerdem für die Green Card über EB-1C in Frage kommen, wenn ihr US-Unternehmen eine verbundene Gesellschaft im Ausland hat, bei der sie als Führungskraft oder Manager tätig waren. Dieser Schritt muss sorgfältig und langfristig geplant werden.

Ihre Familie kann mitkommen. Ehegatte und Kinder können Sie begleiten. Ehegatten von E-2-Inhabern dürfen kraft ihres Status arbeiten.

Für wen das E-2-Visum geeignet ist

Das E-2-Visum richtet sich an Investoren, die ein US-Unternehmen aktiv aufbauen und leiten. Es eignet sich für:

  • Unternehmer, die direkt in ein neues US-Unternehmen investieren
  • Gründer aus Europa, die ein bestehendes Unternehmen auf den US-Markt erweitern
  • Käufer eines bestehenden US-Unternehmens oder Franchise-Betriebs
  • Unternehmer, die eine US-Arbeitserlaubnis brauchen, die an ihre aktive Beteiligung und Geschäftsführung geknüpft ist

Für wen das E-2-Visum nicht geeignet ist

Das E-2-Visum passt nicht für jede Situation. Es kommt nicht in Frage für:

  • Kapitalanleger, die das US-Geschäft nicht selbst leiten wollen
  • Antragsteller, deren Investition im Verhältnis zu den Kosten des Unternehmens zu gering ist
  • Geschäftsideen, die spekulativ oder unausgereift sind und für die kein Kapital fest gebunden ist
  • Personen, die eine Anstellung bei einem fremden US-Arbeitgeber und dessen Unterstützung beim Visum suchen
  • Immobilieninvestoren, deren Bestand passiv gehalten wird und nicht zu einem aktiv betriebenen Unternehmen gehört
  • Staatsangehörige von Ländern ohne E-2-Abkommen mit den USA, darunter große Volkswirtschaften wie Indien und China

Wenn eine dieser Konstellationen auf Sie zutrifft, kann ein anderer Weg besser passen. Eine Fallprüfung zeigt, welche Möglichkeiten Sie haben.

E-2-Vertragsstaaten

Für das E-2-Visum müssen Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das ein entsprechendes Abkommen mit den USA hat. Deutschland, die Schweiz und Spanien gehören dazu, ebenso die meisten anderen europäischen Staaten.

Entscheidend ist die Staatsangehörigkeit, nicht der Wohnsitz. Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzen, aber woanders leben, können Sie trotzdem antragsberechtigt sein.

Voraussetzungen für das E-2-Visum

Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats

Sie müssen Staatsangehöriger eines E-2-Vertragsstaats sein. Bei Gesellschaften muss das Unternehmen zu mindestens 50 % Staatsangehörigen desselben Vertragsstaats gehören.

Erhebliche Investition

Sie müssen einen erheblichen Betrag in ein echtes, operativ tätiges US-Unternehmen investiert haben oder gerade investieren. Eine feste Mindestsumme gibt es beim E-2-Visum nicht; maßgeblich ist die Verhältnismäßigkeit. Die Investition muss ausreichen, um den erfolgreichen Betrieb des Unternehmens sicherzustellen.

In der Praxis werden Investitionen unter 80.000 bis 100.000 € besonders genau geprüft, vor allem bei Dienstleistungs- und anderen Unternehmen mit wenig Sachanlagen. Kapitalintensive Unternehmen (Produktion, Gastgewerbe, Logistik) können deutlich mehr erfordern. Entscheidend ist, ob der Betrag im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Unternehmens steht und ein ernsthaftes geschäftliches Engagement zeigt.

Die Mittel müssen bei Antragstellung unwiderruflich gebunden sein, also investiert oder vertraglich verpflichtet. Geld, das ohne solche Bindung auf einem privaten Konto liegt, zählt nicht.

Kapital mit Verlustrisiko

Das investierte Kapital muss einem geschäftlichen Risiko ausgesetzt sein. Eine Absicherung oder Garantie der Investition gegen Verluste ist nicht zulässig. Anerkannt ist es, Mittel bis zur Erteilung des Visums auf einem Treuhandkonto (Escrow) zu hinterlegen; sie gelten dann schon vor der Auszahlung an den Verkäufer oder das Unternehmen als gebunden.

Kein marginales Unternehmen

Das Unternehmen muss deutlich mehr abwerfen können als ein Einkommen, das nur den Lebensunterhalt des Investors deckt. Ein Unternehmen, das allein den Investor und seine Familie versorgt, genügt nicht. Konsularbeamte und Prüfer bei USCIS achten auf Mitarbeiter, Verträge, Geschäftsräume und eine glaubwürdige Wachstumsperspektive.

Leitung und Aufbau des Unternehmens

Das E-2-Visum setzt voraus, dass Sie in die USA kommen, um das Unternehmen aufzubauen und zu leiten. Sie müssen mindestens 50 % des Unternehmens besitzen oder auf andere Weise die tatsächliche operative Kontrolle haben. Für reine Kapitalanleger kommt das Visum nicht in Frage.

Der Businessplan für das E-2-Visum

Bei den meisten E-2-Anträgen ist der Businessplan ein zentraler Bestandteil. Konsularbeamte prüfen anhand des Plans, ob die Investition glaubwürdig ist, ob das Unternehmen tragfähig ist und ob es eine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet, die über den Lebensunterhalt des Investors hinausgeht.

Ein guter E-2-Businessplan behandelt:

  • Art des Unternehmens und seinen Markt
  • Aufteilung der Investition und Herkunft der Mittel
  • Umsatzprognosen mit den zugrunde liegenden Annahmen
  • Zeitplan für neue Arbeitsplätze in den USA
  • Rolle und Qualifikation des Investors im Unternehmen
  • Nachweis, dass das Unternehmen nicht marginal ist

Ein allgemeiner Businessplan ohne rechtliche Prüfung birgt unnötige Risiken. Der Plan muss sich an dem Maßstab ausrichten, nach dem das Konsulat entscheidet; ein rein kaufmännisches Dokument reicht dafür nicht. Zum E-2-Mandat gehört die vollständige Prüfung und Überarbeitung Ihres Businessplans für das Visumverfahren. Wenn Sie noch keinen Plan haben, kann ich Ihnen einen erfahrenen Verfasser von E-2-Businessplänen empfehlen; die Prüfung und Überarbeitung dieses Plans für das Visumverfahren ist im Mandat enthalten.

Ablauf des E-2-Verfahrens

Ich behandle jedes E-2-Mandat als abgestimmtes Projekt aus Unternehmens- und Einwanderungsrecht. Gründung, Beteiligungsstruktur, Kapitalausstattung, Herkunft der Mittel und Einwanderungsstrategie müssen von Anfang an zusammenpassen.

  1. Ich prüfe Ihre Investitionsstruktur, die Beteiligungsverhältnisse, die Art des Unternehmens und die Kapitalausstattung, bestätige, dass das E-2-Visum in Frage kommt, und kläre offene Punkte, bevor die Vorbereitung beginnt.
  2. Wenn Sie noch keine US-Gesellschaft haben, gründe ich Ihre C-Corp oder LLC vor oder parallel zur Vorbereitung des Visums. Die Gesellschaft wird in der Regel in dem Bundesstaat gegründet, in dem das Unternehmen tätig sein wird. Delaware ist sinnvoll, wenn die Struktur es verlangt, etwa bei einer Holding oder externen Investoren. Gesellschaftsunterlagen und Visumsantrag müssen übereinstimmen.
  3. Ich stelle die vollständigen Nachweise zusammen: Investitionsunterlagen, Herkunft der Mittel, Gesellschaftsdokumente, Businessplan, Nachweise zu Geschäftsräumen und Betrieb sowie Ihre persönlichen Unterlagen.
  4. Ich bereite die erforderlichen Antragsformulare vor, darunter den Online-Antrag für Nichteinwanderungsvisa (DS-160), und reiche sie mit den Unterlagen bei der zuständigen US-Botschaft oder dem zuständigen US-Konsulat ein.
  5. Ich bereite Sie auf das Gespräch beim zuständigen US-Konsulat vor. Für Mandanten in Deutschland ist das US-Generalkonsulat Frankfurt zuständig; E-2-Anträge aus Deutschland werden ausschließlich dort bearbeitet. In der Schweiz ist es die US-Botschaft Bern, in Spanien die US-Botschaft Madrid.
  6. Nach der Genehmigung wird das E-2-Visum in Ihren Pass eingeklebt. Bei der ersten Einreise wird der Aufenthalt in der Regel für zwei Jahre gewährt; er kann verlängert werden, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt.

Dauer des E-2-Verfahrens

Die Dauer hängt davon ab, wie komplex der Fall ist, wie schnell die Unterlagen vorliegen und wann das Konsulat Termine vergibt. Von der Beauftragung bis zur Ausstellung des Visums dauert es grob geschätzt 2 bis 6 Monate. Mandanten mit vollständigen Unterlagen und einfachen Strukturen liegen eher am unteren Ende; komplexe Investitionsstrukturen oder Zeiten mit vielen Terminanfragen beim Konsulat können das Verfahren verlängern.

Beim Verfahren über das Konsulat gibt es keine beschleunigte Bearbeitung (Premium Processing).

Verlängerung und langfristige Planung

Für das E-2-Visum gibt es keine gesetzliche Höchstzahl an Verlängerungen. Solange das Unternehmen aktiv ist, betrieben wird und die Voraussetzungen erfüllt, kann der Status unbegrenzt verlängert werden. Der Status wird in der Regel um jeweils zwei Jahre verlängert; das Visum im Pass selbst gilt je nach Abkommen mit Ihrem Land bis zu fünf Jahre.

EB-1C: ein Weg zur Green Card für E-2-Investoren

Das E-2-Visum führt nicht direkt zur Green Card. E-2-Investoren, die ihr US-Geschäft ausbauen und dort als Führungskraft oder Manager tätig sind, können jedoch für das Einwanderungsvisum EB-1C in Frage kommen, die Kategorie für Führungskräfte und Manager multinationaler Unternehmen. Voraussetzung ist ein US-Unternehmen, das seit mindestens einem Jahr geschäftlich tätig ist und Sie als Führungskraft oder Manager beschäftigt. Dieses Unternehmen braucht außerdem eine Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft im Ausland, bei der Sie in den drei Jahren vor Ihrer Einreise in die USA mindestens ein Jahr in einer solchen Funktion tätig waren. Diese Gesellschaft muss aktiv und mit dem US-Unternehmen verbunden bleiben, bis die Green Card erteilt ist. EB-1C setzt keine Labor Certification (Arbeitsmarktprüfung) voraus und ist gezielt für Führungskräfte und Manager gedacht, die ein entsprechendes Geschäft in den USA aufgebaut haben.

Da das E-2-Visum die Absicht voraussetzt, die USA nach Ende des Status zu verlassen, muss der Übergang zu einem Einwanderungsweg sorgfältig geplant und abgestimmt werden, damit es bei Verlängerung oder Wiedereinreise keine Schwierigkeiten gibt. Wer eine Green Card anstrebt, sollte das von Anfang an in eine langfristige Einwanderungsstrategie einbeziehen.

Das E-2-Visum für Familien

Ihr Ehegatte und Ihre unverheirateten Kinder unter 21 Jahren können Sie als E-2-Angehörige in die USA begleiten. Sie müssen nicht die Staatsangehörigkeit Ihres Vertragsstaats haben.

Ehegatten von E-2-Inhabern dürfen in der Regel kraft ihres Status (E-2S) arbeiten. Sie können zusätzlich ein Employment Authorization Document (EAD, Arbeitserlaubniskarte) erhalten, was den Einstieg bei US-Arbeitgebern erleichtert. Kinder können im E-2-Status in den USA zur Schule gehen.

E-2- oder L-1-Visum

Das E-2- und das L-1-Visum ermöglichen Unternehmern und Führungskräften eine Arbeitserlaubnis in den USA. Welches Visum passt, hängt von Ihrer Situation ab. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede.

MerkmalE-2-VisumL-1-Visum
Erfordert eine erhebliche eigene Investition mit VerlustrisikoJaNein
Erfordert ein bestehendes Unternehmen im AuslandNeinJa
Erfordert vorherige Beschäftigung im AuslandNeinJa (1 Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre)
Geeignet für neue oder gekaufte US-UnternehmenJaMöglich bei geeigneten Expansionsstrukturen
Geeignet für konzerninterne VersetzungenNein (für Mitarbeiter gibt es einen eigenen E-2-Weg)Ja
Arbeitserlaubnis für EhegattenJaJa
Jährliche Obergrenze oder LosverfahrenNeinNein
Direkter Weg zur Green CardKein direkter Weg; EB-1C kann mit einer verbundenen Gesellschaft im Ausland in Frage kommenKeine automatische Umwandlung; EB-1C kann für L-1A-Führungskräfte und -Manager in Frage kommen
Beschleunigte Bearbeitung (Premium Processing)Nein (beim Verfahren über das Konsulat)Ja (über USCIS)

In manchen Fällen kommen beide Wege in Frage, und die Wahl ist eine strategische Entscheidung. Eine Fallprüfung zeigt, welcher Weg zu Ihrer Struktur und Ihren Zielen besser passt.

Honorare

LeistungPauschalhonorar
E-2-Visum für Investoren6.500 €
E-2-Visum mit Gründung einer Gesellschaft in Delaware7.400 € (1.000 € günstiger als beide Leistungen einzeln)
ZusatzleistungHonorar
Angehörige (je Person)350 €
Antwort auf eine Nachforderung von Unterlagen (Request for Evidence, RFE)900 €
Strategiegespräch (45 Minuten)200 €, voll angerechnet auf das Pauschalhonorar, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen beauftragen

Behördliche Gebühren sind nicht enthalten; ihre Höhe hängt vom Konsulat und vom Einzelfall ab. Das Pauschalhonorar gilt für einen Standardfall: ein Hauptinvestor, ein US-Unternehmen und Angehörige zu den genannten Preisen. Für mehrere Investoren, Unternehmenskäufe mit Due-Diligence-Prüfung oder eine komplexe Herkunft der Mittel erstelle ich nach der Fallprüfung ein Angebot. Alle Mandate laufen zum Pauschalhonorar, ohne Abrechnung nach Stunden und ohne unerwartete Kosten.

E-2-Mandate bei Valstone Law

Ich bin in New York als Attorney at Law zugelassen und berate Mandanten in Europa zur Einwanderung in die USA aus geschäftlichen Gründen. E-2-Fälle bearbeite ich selbst, ohne Delegation und ohne Sachbearbeiter. Während des gesamten Mandats sprechen Sie mit mir auf Deutsch, Englisch oder Spanisch.

Bei Valstone Law bilden Gesellschaftsstruktur, Investitionsnachweise, Businessplan und Visumsantrag in jedem E-2-Mandat einen zusammenhängenden Fall. E-2-Fälle erfordern viele Unterlagen, und deren Qualität und Stimmigkeit bestimmen unmittelbar, wie der Konsularbeamte die Investition bewertet.

Wenn Sie eine Investition oder Expansion in den USA planen und prüfen lassen möchten, ob Ihre Struktur für das E-2-Visum in Frage kommt, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch zu Strategie, Voraussetzungen und nächsten Schritten.

Diese Seite dient nur der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Der Besuch dieser Website oder das Lesen dieser Inhalte begründet kein Mandatsverhältnis. Im Einwanderungsrecht kommt es auf den Einzelfall an, und die Rechtslage kann sich ändern. Bitte holen Sie für Ihre persönliche Situation rechtlichen Rat ein.

Häufige Fragen

Gibt es eine Mindestinvestition für das E-2-Visum?

Eine feste Mindestsumme schreiben die Vorschriften nicht vor. Maßgeblich ist die Verhältnismäßigkeit: Die Investition muss im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Unternehmens erheblich sein. In der Praxis werden Fälle unter 80.000 bis 100.000 € genauer geprüft. Kostspieligere Unternehmen erfordern entsprechend höhere Investitionen.

Kann ich meine E-2-Investition mit einem Kredit finanzieren?

Teilweise. Kredite, die mit dem Vermögen des US-Unternehmens selbst besichert sind, zählen nicht, denn die Mittel müssen Ihrem persönlichen Risiko unterliegen. Kredite, die mit Ihrem eigenen Vermögen besichert sind, können zählen, weil das Risiko bei Ihnen liegt.

Führt das E-2-Visum zur Green Card?

Nicht direkt. Das E-2-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum ohne direkten Weg zur Einwanderung. E-2-Investoren, die ihr Geschäft ausbauen und als Führungskraft oder Manager tätig sind, können jedoch mit der Zeit für die Green Card über EB-1C in Frage kommen, wenn ihr US-Unternehmen eine verbundene Gesellschaft im Ausland hat, bei der sie als Führungskraft oder Manager tätig waren. Es macht einen großen Unterschied, das von Anfang an einzuplanen.

Was ist, wenn mein Unternehmen bei Antragstellung noch nicht in Betrieb ist?

Sie können auch mit einem Unternehmen in der Gründungsphase einen Antrag stellen. Die Investition muss gebunden sein, und das Unternehmen muss so weit aufgebaut sein, dass es erkennbar real und nicht spekulativ ist. Vorlaufkosten, unterschriebene Mietverträge, gekaufte Ausstattung und mit Kapital ausgestattete Konten stützen den Antrag.

Darf mein Ehegatte mit einem E-2-Angehörigenvisum in den USA arbeiten?

Ja. Ehegatten von E-2-Inhabern dürfen in der Regel kraft ihres Status (E-2S) arbeiten. Sie können zusätzlich ein Employment Authorization Document (EAD) erhalten, was den Einstieg bei US-Arbeitgebern erleichtern kann.

Wie lange gilt das E-2-Visum?

Bei der ersten Einreise wird der Aufenthalt in der Regel für zwei Jahre gewährt. Der Status kann unbegrenzt verlängert werden, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Das Visum im Pass gilt je nach Abkommen mit Ihrem Vertragsstaat bis zu fünf Jahre.

Kann ich das E-2-Visum aus den USA heraus beantragen?

Wenn Sie sich mit gültigem Nichteinwanderungsstatus in den USA aufhalten, können Sie bei USCIS einen Statuswechsel beantragen, statt den Antrag bei einem Konsulat zu stellen. Damit entfällt die Ausreise zum Gespräch, doch dieser Weg hat eigene Verfahrens- und Zeitfragen.

Muss ich mit dem E-2-Visum ständig in den USA leben?

Eine feste Mindestaufenthaltsdauer gibt es nicht, aber Sie müssen das Unternehmen tatsächlich leiten. Längere Abwesenheiten ohne geschäftlichen Grund können bei der Einreise oder bei der Verlängerung Fragen aufwerfen.

Was ist der Unterschied zwischen dem E-2- und dem EB-5-Visum?

Das EB-5 ist ein Einwanderungsvisum. Es setzt eine Mindestinvestition von 800.000 US-Dollar (in Targeted Employment Areas, also ländlichen Gebieten oder Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit) oder 1.050.000 US-Dollar und die Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen in den USA voraus. Es führt direkt zur Green Card, das Verfahren dauert aber lange. Für das E-2-Visum gibt es keine feste Mindestinvestition, es ist schneller und verlangt keine Arbeitsplatzzusagen in diesem Umfang, führt aber nicht direkt zum Daueraufenthalt.