Familiennachzug in die USA

Der Familiennachzug in die USA umfasst die Wege, auf denen US-Staatsbürger und Inhaber einer Green Card ihre Ehegatten, Verlobten oder nahen Angehörigen in die USA holen können. Für Mandanten in Europa sind das Ehegattenvisum (CR-1/IR-1) und das Verlobtenvisum (K-1) die beiden häufigsten Wege.

Die Wege unterscheiden sich in den Voraussetzungen, in der Dauer und in ihren Vor- und Nachteilen. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob das Paar bereits verheiratet ist, wo es während des Verfahrens leben möchte, wie bald der ausländische Partner in die USA einreisen muss und ob nach der Ankunft schnell eine Arbeitserlaubnis nötig ist.

Die beiden wichtigsten Wege

Ehegattenvisum (CR-1/IR-1)

Das Ehegattenvisum ist für Paare gedacht, die bereits verheiratet sind und bei denen ein Partner US-Staatsbürger ist. Das CR-1-Visum (Conditional Resident, bedingter Daueraufenthalt) wird erteilt, wenn die Ehe bei der Einreise in die USA noch keine zwei Jahre besteht; das IR-1-Visum (Immediate Relative, unmittelbarer Angehöriger) bei Ehen, die länger als zwei Jahre bestehen. Beide führen mit der Einreise in die USA zum Daueraufenthalt, also zur Green Card. Das Verfahren läuft über USCIS (US-Einwanderungsbehörde) und die zuständige US-Botschaft oder das zuständige US-Konsulat im Wohnsitzland des ausländischen Ehegatten.

Verlobtenvisum (K-1)

Das Verlobtenvisum ist für Paare gedacht, die verlobt, aber noch nicht verheiratet sind. Mit dem K-1-Visum reist der ausländische Partner in die USA ein, um den US-Staatsbürger, der den Antrag gestellt hat, innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft zu heiraten. Nach der Heirat beantragt der ausländische Ehegatte in den USA die Green Card im Verfahren Adjustment of Status (Statusanpassung). Die Statusanpassung ist eine gesonderte Leistung.

Die Entscheidung hängt von Ihrer Lage als Paar ab: ob Sie bereits verheiratet sind, wo Sie derzeit leben und wie Sie die Einreise und das Leben in den USA planen. Dauer, Kosten und die Frage, ab wann nach der Ankunft gearbeitet werden darf, sind bei jeder Option anders. Ich erkläre Ihnen diese Unterschiede, damit Sie gut informiert entscheiden können, wie Sie vorgehen.

So arbeitet die Kanzlei

Mandate im Familiennachzug betreue ich selbst, vom ersten Beratungsgespräch bis zur Ausstellung des Visums. Es gelten Pauschalhonorare, die vorab vereinbart werden. Einwanderungsfälle im Massengeschäft übernehme ich nicht; jeden Fall bearbeite ich von Anfang bis Ende persönlich.

Wenn Sie als Paar überlegen, welcher Weg für Sie passt, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.