US-Gesellschaften für Gründer und Investoren aus Europa
Für Gründer, Investoren und Unternehmen aus Europa, die in den US-Markt gehen, ist die Gründung einer US-Gesellschaft der erste und grundlegende Schritt. Die Struktur sollte mit Blick auf die langfristige Unternehmensführung, das grenzüberschreitende Geschäft und spätere rechtliche Anforderungen gewählt werden. Sie wirkt sich auf vieles aus: auf die Nachweise der Beteiligungsverhältnisse, die Eignung für Investoren, die Voraussetzungen für ein Visum und die laufenden Pflichten.
Ich gründe Corporations und LLCs, die beiden gängigen US-Gesellschaftsformen, für Mandanten in Europa. Mein Schwerpunkt liegt auf Gesellschaften in Delaware und auf den grenzüberschreitenden Fragen, die allgemeine Gründungsdienste nicht abdecken.
| Gesellschaftsformen | C-Corp und LLC in Delaware, Gesellschaften in New York und, wo sinnvoll, in anderen Bundesstaaten |
|---|---|
| Ausländische Eigentümer | Ja: US-Gesellschaften dürfen vollständig ausländischen Personen gehören |
| Anwesenheit in den USA nötig | Nein: die Gründung lässt sich aus der Ferne erledigen |
| EIN (Steuernummer der Gesellschaft) | Ja: auch ohne US-Sozialversicherungsnummer (SSN) erhältlich |
| Registered Agent (Zustellungsbevollmächtigter der Gesellschaft) | Im Gründungsstaat vorgeschrieben; die Abstimmung gehört zur Leistung |
| Passend zum Visum | Ja: Strukturen mit Blick auf E-2, L-1 und die langfristige Strategie |
| Übliche Dauer | 3 bis 6 Wochen für eine Gründung in Delaware. Bei LLCs, die in New York gegründet oder registriert werden, kommt eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht hinzu, in der Regel 8 bis 10 Wochen. |
| Zusammenarbeit mit einem CPA | Möglich: Steuerfragen übernimmt ein CPA (Certified Public Accountant, vergleichbar mit einem Steuerberater), mit dem ich zusammenarbeite |
Was die Leistung umfasst
Eine Gründung ist mehr als ein einzelner Antrag. Zu einem vollständigen Gründungsmandat für Gründer aus Europa gehören mehrere aufeinander abgestimmte Schritte und Dokumente. Die Leistung umfasst:
- Wahl der Gesellschaftsform: C-Corp oder LLC, Delaware oder ein anderer Bundesstaat, je nach Geschäftsmodell, Beteiligungsstruktur und grenzüberschreitendem Hintergrund
- Gründungsantrag beim Bundesstaat: Einreichung der Gründungsurkunde, der Articles of Incorporation (C-Corp) oder der Articles of Organization (LLC)
- Employer Identification Number (EIN): beantragt beim IRS (US-Bundessteuerbehörde); auch für ausländische Eigentümer ohne US-Sozialversicherungsnummer erhältlich
- Grundlegende Gesellschaftsdokumente: Operating Agreement (Gesellschaftsvertrag der LLC) oder Bylaws (Satzung der C-Corp) und erste Beschlüsse
- Beteiligungs- und Kapitalstruktur: Gründeranteile, Anteile an der LLC (Membership Interests) und Unterlagen zur ersten Kapitalausstattung
- Abstimmung mit dem Registered Agent: im Gründungsstaat vorgeschrieben; Teil des Mandats
- Hinweise zur Foreign Qualification (Registrierung in einem weiteren Bundesstaat): wenn die Gesellschaft außerhalb ihres Gründungsstaats tätig wird
- Vermittlung und Abstimmung mit einem CPA: steuerliche Wahlrechte, die steuerliche Anmeldung im Bundesstaat und die laufende Buchhaltung übernimmt ein CPA, mit dem ich zusammenarbeite
Nicht enthalten sind Steuererklärungen, Buchhaltung, Lohnabrechnung und Steuerberatung. Diese Aufgaben stimme ich mit einem qualifizierten CPA ab, mit dem ich zusammenarbeite.
Für wen die Leistung geeignet ist
Die Leistung richtet sich an Gründer, Investoren und Unternehmen aus Europa, die in den USA Fuß fassen oder ihre Präsenz dort ausbauen wollen. Sie eignet sich für:
- Start-ups und etablierte Unternehmen aus Europa aus verschiedenen Branchen, die in den US-Markt eintreten
- Gründer, die einen Antrag auf ein E-2- oder L-1-Visum vorbereiten und dafür eine US-Gesellschaft brauchen
- Europäische Unternehmen, die eine Tochter- oder Schwestergesellschaft in den USA gründen
- Einzelne Investoren, die eine operative Gesellschaft oder eine Holding in den USA aufbauen
- Unternehmer, die in die USA ziehen und vor oder parallel zum Visumsantrag eine Gesellschaft brauchen
- Eigentümer bestehender US-Gesellschaften mit Sitz in Europa, deren Gesellschaftsdokumente geprüft oder in Ordnung gebracht werden müssen
Für wen die Leistung nicht geeignet ist
Die Leistung passt nicht für jede Situation. Sie kommt nicht in Frage für:
- Mandanten, die anonyme Briefkastenfirmen oder Strohmann-Konstruktionen suchen
- Gründungen, mit denen Eigentumsverhältnisse verschleiert, Steuern hinterzogen oder Meldepflichten umgangen werden sollen
- Gründungen in großer Zahl und ohne besondere Komplexität, bei denen vor allem der Preis zählt
- Mandanten, die vor allem Steuerplanung, Buchhaltung oder eine Vertretung gegenüber dem IRS brauchen: Dafür ist ein qualifizierter CPA oder ein Enrolled Agent (beim IRS zugelassener Steuervertreter) zuständig
- Branchen, die besondere Lizenzen, behördliche Genehmigungen oder eine branchenspezifische Rechtsberatung über die allgemeine Gründung hinaus erfordern
Ziel ist eine gut strukturierte Gesellschaft mit sauberen Unterlagen, klaren Beteiligungsverhältnissen und einer Unternehmensführung, die den langfristigen Betrieb trägt. Dafür braucht es eine sorgfältige Vorbereitung, die ein Gründungsdienst im 24-Stunden-Verfahren nicht leisten kann.
LLC oder C-Corp in Delaware
Die Wahl zwischen einer LLC und einer C-Corp in Delaware ist eine folgenreiche Entscheidung bei der Gründung. Beide Formen eignen sich für US-Gesellschaften mit ausländischen Eigentümern, unterscheiden sich aber deutlich bei den Anforderungen an die Unternehmensführung, bei der Besteuerung, bei der Eignung für Investoren und bei den Folgen für das Visum.
| Merkmal | LLC in Delaware | C-Corp in Delaware |
|---|---|---|
| Besteuerung (Grundregel) | Grundsätzlich transparent (Pass-through); die Einordnung kann abweichen | Steuer auf Ebene der Gesellschaft; mögliche Doppelbesteuerung |
| Geeignet für Investoren und Wagniskapital | In der Regel weniger gefragt | Ja: Standard für institutionelle Investoren |
| Ausgabe von Aktien | Nein: stattdessen Anteile (Membership Interests) | Ja: Stamm- und Vorzugsaktien |
| Unternehmensführung | Flexibel; geregelt im Operating Agreement | Board of Directors (Verwaltungsrat), Officers (Geschäftsleitung) und Bylaws vorgeschrieben |
| Flexibilität der Geschäftsführung | Höher: Führung durch die Gesellschafter oder einen Manager | Geringer: feste Strukturen der Unternehmensführung vorgeschrieben |
| Geeignet für das E-2-Visum | Ja | Ja: in manchen Einwanderungs- und Investorensituationen oft einfacher in der Handhabung |
| Geeignet als Tochtergesellschaft für das L-1-Visum | Ja | Ja: Standard bei multinationalen Strukturen |
| Geeignet für einen einzelnen Gründer | Ja | Ja |
| Geeignet für mehrere Gründer | Ja | Ja: klarere Aufteilung der Anteile |
| Jährlicher Aufwand für Pflichten | Geringer | Höher: Sitzungen des Board, Beschlüsse, Meldungen |
Welche Form passt zu Ihnen?
Für die meisten Gründer aus Europa, die zum ersten Mal in den US-Markt gehen, ohne institutionelle Investoren, ohne baldige Finanzierungsrunden und ohne komplexe Struktur aus mehreren Gesellschaften, ist eine LLC in Delaware oft der einfachere Einstieg. Sie bietet Flexibilität, weniger Aufwand bei der Unternehmensführung und eine transparente Besteuerung, die helfen kann, eine Steuer auf Ebene der Gesellschaft zu vermeiden.
Eine C-Corp in Delaware ist in der Regel die bessere Wahl, wenn Kapital von Investoren erwartet wird, wenn die Struktur zu einer US-Tochter einer europäischen Muttergesellschaft passen muss oder wenn die Gesellschaft für einen Antrag auf ein L-1- oder E-2-Visum genutzt wird, bei dem Unterlagen einer C-Corp vorzuziehen sind. Die meisten Start-ups mit Wagniskapital sind C-Corps in Delaware.
Die Wahl der Gesellschaftsform ist eine strategische Entscheidung. Sie hängt vom Geschäft, von der Beteiligungsstruktur und von den langfristigen Zielen ab. Ich kläre sie in jedem Gründungsmandat.
Delaware oder ein anderer Bundesstaat
Delaware ist nach wie vor der führende Gründungsstaat in den USA und eine häufige Wahl für grenzüberschreitende Strukturen von Gründern und Investoren aus Europa. Die Vorteile sind bekannt: ein hoch entwickeltes Gesellschaftsrecht, mit dem Court of Chancery ein spezialisiertes Gericht, das Unternehmensstreitigkeiten zügig entscheidet, die Vertrautheit der Investoren mit Delaware und ein berechenbares regulatorisches Umfeld. Für viele E-2- und L-1-Strukturen werden Gesellschaften in Delaware genutzt, weil Konsularbeamte, Sachbearbeiter bei USCIS (US-Einwanderungsbehörde), Investoren und Geschäftspartner regelmäßig mit ihnen zu tun haben.
Delaware ist aber nicht immer die richtige Wahl. Ein anderer Bundesstaat kann besser passen. Es kommt an auf:
- den Ort der Geschäftstätigkeit: Ein Unternehmen mit erheblichem Geschäft in New York fährt mit einer Gründung in New York unter Umständen besser, als sowohl die Franchise Tax (jährliche Abgabe an den Bundesstaat) in Delaware als auch die Gebühren für die Registrierung in New York zu zahlen
- Lizenzen und Aufsicht: Bestimmte Branchen und Berufe brauchen Lizenzen des jeweiligen Bundesstaats, die die Wahl des Gründungsstaats beeinflussen können
- Eigentum und Privatsphäre: Die Bundesstaaten verlangen in unterschiedlichem Umfang, dass Gesellschafter einer LLC und Officers einer Corporation öffentlich genannt werden
- besondere Ziele des Mandanten, für die ein anderer Bundesstaat besser geeignet ist
Eine Gründung in New York kann sinnvoll sein, wenn das Unternehmen tatsächlich in New York tätig ist oder wenn die langfristigen Ziele des Mandanten besser zu einer Gesellschaft in New York passen.
Andere Bundesstaaten kommen in Frage, wenn es strategisch sinnvoll ist. Über den Gründungsstaat entscheiden die konkreten Umstände des Mandanten.
Firmengründung und Einwanderungsstrategie
Für viele Mandanten aus Europa ist die Gründung einer US-Gesellschaft Teil einer größeren Strategie für Einwanderung und Markteintritt. Struktur der Gesellschaft, Beteiligungsquoten, Kapitalausstattung, Gesellschaftsdokumente und die festgelegte Rolle des entsandten Mitarbeiters im Unternehmen wirken sich unmittelbar darauf aus, ob ein Visum in Frage kommt und wie über den Antrag entschieden wird.
Die wichtigsten Berührungspunkte:
Beim E-2-Visum für Investoren wird die US-Gesellschaft in der Regel vor oder parallel zum Visumsantrag gegründet. Staatsangehörige des Vertragsstaats müssen mindestens 50 % des Unternehmens besitzen, und der Investor muss es aufbauen und leiten, über mindestens 50 % der Anteile oder eine nachweisbare Kontrolle über den Betrieb. Das Kapital muss unwiderruflich gebunden sein. Operating Agreement oder Gesellschaftsunterlagen müssen mit dem Visumsantrag übereinstimmen. Widersprüche zwischen den Gesellschaftsdokumenten und dem Antrag schaffen ein vermeidbares Risiko.
Beim L-1-Visum für konzerninterne Versetzungen setzen Fälle mit einer neuen US-Niederlassung eine geeignete US-Gesellschaft voraus, deren Verbindung zur ausländischen Muttergesellschaft nachgewiesen ist. Die Organisation der US-Gesellschaft, die festgelegte Rolle des entsandten Mitarbeiters als Führungskraft oder Manager und die Beteiligungsverhältnisse zwischen der ausländischen und der US-Gesellschaft müssen in den Gründungsunterlagen festgelegt und in jeder Phase des Verfahrens einheitlich dargestellt werden.
Gründer und Führungskräfte, die heute eine US-Gesellschaft gründen und ihr US-Geschäft über die Jahre ausbauen, können für die Green Card über EB-1C in Frage kommen, die Kategorie für Führungskräfte und Manager multinationaler Unternehmen, wenn ihr US-Unternehmen eine verbundene Gesellschaft im Ausland hat, bei der sie als Führungskraft oder Manager tätig waren. Wer die Gesellschaft, die eigene Rolle und die Verbindung zwischen der US-Gesellschaft und der Gesellschaft im Ausland von Anfang an auf EB-1C ausrichtet, verbessert die langfristigen Aussichten erheblich.
Ist die Gründung Teil einer Einwanderungsstrategie, behandle ich beides als ein gemeinsames Projekt; die Gründung wird nicht an einen anderen Dienstleister abgegeben. Gesellschaftsunterlagen und Visumsanträge müssen vom ersten bis zum letzten Dokument übereinstimmen.
Hinweis zum Bankkonto in den USA
Ein Geschäftskonto in den USA zu eröffnen, ist für Gründer aus Europa, die ihre US-Gesellschaft aus der Ferne gründen, in der Praxis oft schwierig. Traditionelle US-Banken verlangen in der Regel eine Kontoeröffnung vor Ort, eine Adresse in den USA und häufig eine US-Sozialversicherungsnummer oder eine bestehende Bankverbindung in den USA. Diese Anforderungen lassen sich vom Ausland aus kaum erfüllen.
Einige Fintech-Anbieter haben die Kontoeröffnung aus der Ferne für US-Gesellschaften mit ausländischen Eigentümern deutlich erleichtert. Sie akzeptieren in der Regel die EIN, ausländische Reisepässe und eine Identitätsprüfung aus der Ferne; die Voraussetzungen sind aber unterschiedlich und können sich ändern.
Die Kontoeröffnung gehört nicht zur rechtlichen Leistung, ist aber praktisch Teil der Hinweise, die jeder Mandant nach der Gründung erhält. Wo eine Vermittlung an eine Bank oder die Abstimmung mit einem CPA bei der steuerlichen Anmeldung hilft, übernehme ich das im Rahmen des Mandats.
Ablauf der Gründung
Ein vollständiges Gründungsmandat folgt einer festen Reihenfolge. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf, und alle Unterlagen bereite ich mit Blick auf die späteren rechtlichen und betrieblichen Anforderungen vor.
- Strategiegespräch. Ich prüfe Ihr Geschäftsmodell, die Beteiligungsstruktur, Ihre operativen Pläne, Ihre Einwanderungsstrategie und Ihre langfristigen Ziele, um die passende Gesellschaftsform und den Gründungsstaat festzulegen.
- Gesellschaftsform und Struktur. Ich empfehle C-Corp oder LLC, Delaware oder einen anderen Bundesstaat, die Beteiligungsquoten, die Kapitalausstattung und die Regeln der Unternehmensführung. Ist die Gründung mit einem Visum verbunden, stelle ich in diesem Schritt sicher, dass die Struktur der Gesellschaft und der geplante Visumsantrag vollständig übereinstimmen.
- Registered Agent und Gründungsantrag. Ich bestelle den Registered Agent, der vor oder spätestens mit der Einreichung feststehen muss, und bereite die Articles of Incorporation oder Articles of Organization vor und reiche sie beim zuständigen Bundesstaat ein.
- Gesellschaftsdokumente. Ich erstelle das Operating Agreement (LLC) oder die Bylaws und die ersten Beschlüsse (C-Corp). Sie regeln Beteiligungen, Geschäftsführung, Einlagen, Entscheidungsbefugnisse und Beschränkungen bei der Übertragung von Anteilen. Diese Dokumente entstehen parallel zum Gründungsantrag oder unmittelbar danach.
- EIN. Ich beantrage die EIN für Sie beim IRS. Ohne US-Sozialversicherungsnummer läuft der Antrag über Form SS-4: Wird die Gesellschaft von außerhalb der USA geführt, vergibt der IRS die EIN telefonisch noch im Gespräch; wird sie von den USA aus geführt, per Fax (in der Regel vier Werktage) oder per Post (etwa vier Wochen). Die EIN wird vor der Eröffnung eines US-Bankkontos benötigt.
- Nach der Gründung. Ich gebe Hinweise zur Kontoeröffnung und zur Registrierung in weiteren Bundesstaaten, in denen die Gesellschaft tätig wird, und vermittle einen CPA für steuerliche Wahlrechte und die steuerliche Anmeldung im Bundesstaat.
Nach der Gründung: laufende Pflichten
Mit der Gründung beginnt ein fortlaufender Kreislauf von Pflichten. US-Gesellschaften haben wiederkehrende Pflichten, die erfüllt werden müssen, damit die Gesellschaft im Register in gutem Stand (Good Standing) bleibt:
- Annual Reports (jährliche Meldungen an den Bundesstaat) und Franchise Tax: jedes Jahr in Delaware und den meisten anderen Bundesstaaten
- Registered Agent: muss stets aktuell sein; ein Wechsel erfordert eine Meldung an den Bundesstaat
- Unternehmensführung: bei C-Corps jährliche Beschlüsse, Sitzungsprotokolle und Unterlagen zu Officers und Directors
- Registrierung in weiteren Bundesstaaten: Wer dort tätig ist, muss auch dort jährliche Meldungen abgeben
- Steuererklärungen gegenüber dem Bund und dem Bundesstaat: in Abstimmung mit einem CPA, mit dem ich zusammenarbeite
Dauer der Gründung
Von der Beauftragung bis zur fertig gegründeten Gesellschaft mit allen Gesellschaftsdokumenten dauern die meisten Gründungen in Delaware 3 bis 6 Wochen. Die Dauer hängt ab von:
- der Bearbeitung beim Bundesstaat: Die normale Bearbeitung in Delaware dauert in der Regel 10 bis 15 Werktage; gegen eine zusätzliche Gebühr des Bundesstaats ist eine Eilbearbeitung innerhalb von einer Stunde bis zu einem Werktag möglich
- der Bearbeitung der EIN: telefonisch noch im Gespräch, wenn die Gesellschaft von außerhalb der USA geführt wird; sonst per Fax (in der Regel vier Werktage) oder per Post (etwa vier Wochen)
- der Erstellung der Gesellschaftsdokumente: je nach Komplexität in der Regel 1 bis 2 Wochen
- der Veröffentlichung bei LLCs in New York: Eine Bekanntmachung erscheint sechs Wochen lang einmal wöchentlich in zwei vom County bestimmten Zeitungen, und innerhalb von 120 Tagen nach der Gründung (bei einer LLC aus einem anderen Bundesstaat nach der Registrierung in New York) ist ein Certificate of Publication einzureichen; in der Regel 8 bis 10 Wochen, unabhängig vom übrigen Zeitplan
Muss die Gesellschaft für ein Visum vor oder parallel zum Antrag bestehen, plane ich die Gründung in den Zeitplan des gesamten Visumverfahrens ein.
Honorare
| Leistung | Pauschalhonorar |
|---|---|
| Firmengründung in den USA (einzeln) | 1.900 € |
| Kombination mit einem Visum | Pauschalhonorar |
|---|---|
| E-2-Visum mit Gründung einer Gesellschaft in Delaware | 7.400 € (1.000 € günstiger als beide Leistungen einzeln) |
| L-1-Visum für eine neue US-Niederlassung mit Gründung einer Gesellschaft in Delaware | 8.800 € (1.000 € günstiger als beide Leistungen einzeln) |
| Zusatzleistung | Honorar |
|---|---|
| Strategiegespräch (45 Minuten) | 200 €, voll angerechnet auf das Pauschalhonorar, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen beauftragen |
Es gelten Pauschalhonorare, ohne Abrechnung nach Stunden und ohne unerwartete Kosten. Gebühren des Bundesstaats, die Kosten des Registered Agent und behördliche Gebühren sind gesondert zu zahlen. Für Strukturen mit mehreren Gesellschaften oder Bundesstaaten erstelle ich nach der Fallprüfung ein Angebot.
Gründungsmandate bei Valstone Law
Ich bin in New York als Attorney at Law zugelassen und berate Mandanten in Europa zu Firmengründung und Einwanderung in den USA. Gründungen bearbeite ich selbst, ohne Delegation und ohne Sachbearbeiter. Während des gesamten Mandats sprechen Sie mit mir auf Deutsch, Englisch oder Spanisch.
Bei Gründungen achte ich wie in jedem Mandat auf die rechtlichen Folgen für später. Struktur der Gesellschaft, Nachweise der Beteiligungen und Unternehmensführung bereite ich als zusammenhängendes Ganzes vor, mit Blick auf das grenzüberschreitende Geschäft, die Einwanderungsstrategie und die langfristigen Pflichten.
Wenn Sie eine Präsenz in den USA planen und die passende Struktur für Ihre Situation besprechen möchten, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
Diese Seite dient nur der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Der Besuch dieser Website oder das Lesen dieser Inhalte begründet kein Mandatsverhältnis. Im US-Recht kommt es auf den Einzelfall an, und die Rechtslage kann sich ändern. Bitte holen Sie für Ihre persönliche Situation rechtlichen Rat ein.
Häufige Fragen
Kann jemand ohne Wohnsitz in den USA eine US-LLC oder Corporation besitzen?
Ja. US-Gesellschaften dürfen vollständig ausländischen Personen gehören. Für das Eigentum an einer LLC oder Corporation in den USA gibt es keine Voraussetzungen zu Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz. Ausländische Eigentümer lösen allerdings bestimmte Melde- und Steuerpflichten aus; sie werden nach der Gründung in Abstimmung mit einem CPA erledigt.
Brauche ich für die Gründung eine US-Sozialversicherungsnummer?
Nein. Für die Gründung einer LLC oder Corporation ist keine SSN nötig. Die Employer Identification Number (EIN), die für die meisten geschäftlichen Zwecke gebraucht wird, erhalten ausländische Eigentümer auch ohne SSN über Form SS-4 beim IRS: telefonisch, wenn die Gesellschaft von außerhalb der USA geführt wird, sonst per Fax oder Post. Das Verfahren ist unkompliziert.
Warum Delaware?
Delaware ist aus mehreren Gründen der wichtigste Bundesstaat für Gründungen in den USA: ein über mehr als ein Jahrhundert gewachsenes, hoch entwickeltes Gesellschaftsrecht, mit dem Court of Chancery ein eigenes Gericht, das Unternehmensstreitigkeiten zügig und berechenbar entscheidet, die Vertrautheit von Investoren, Kreditgebern und Geschäftspartnern mit Delaware und ein stabiles regulatorisches Umfeld. Für viele grenzüberschreitende und mit einem Visum verbundene Strukturen ist Delaware eine übliche und bekannte Wahl.
Sollte ich in Delaware gründen, auch wenn mein Unternehmen in New York tätig sein wird?
Nicht unbedingt. Eine in Delaware gegründete Gesellschaft, die vor allem in New York tätig ist, muss sich in der Regel in New York als auswärtige Gesellschaft registrieren und zahlt dann sowohl die Franchise Tax in Delaware als auch die Gebühren in New York. In manchen Fällen ist eine Gründung in New York günstiger und praktischer. Die Antwort hängt vom Geschäft, der Beteiligungsstruktur und den langfristigen Plänen ab. Das klären wir im Strategiegespräch.
Wie unterscheiden sich LLC und Corporation steuerlich?
Eine LLC in Delaware wird grundsätzlich steuerlich transparent behandelt (Pass-through): Gewinne und Verluste werden den Eigentümern zugerechnet und bei ihnen persönlich besteuert. Eine C-Corp in Delaware wird auf Ebene der Gesellschaft besteuert, und Ausschüttungen an die Anteilseigner können bei ihnen erneut besteuert werden. Die Besteuerung ist ein komplexes Gebiet und hängt vom Wohnsitzland des Eigentümers, den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und den Umständen des Geschäfts ab. Steuerberatung gehört nicht zu dieser Leistung; dafür ist ein qualifizierter CPA zuständig.
Brauche ich für die Gründung eine Adresse in den USA?
Erforderlich ist die Adresse eines Registered Agent im Gründungsstaat; sie gehört standardmäßig zur Gründung. Eine eigene Geschäftsadresse in den USA ist für die Gründung rechtlich nicht vorgeschrieben, kann aber je nach Situation für das Bankkonto, Lizenzen oder das Visum wichtig sein.
Was ist ein Registered Agent, und warum ist er vorgeschrieben?
Ein Registered Agent ist eine Person oder ein Unternehmen, das im Gründungsstaat rechtliche und behördliche Schreiben für die Gesellschaft entgegennimmt. Jede US-Gesellschaft muss einen Registered Agent mit einer physischen Adresse in ihrem Gründungsstaat haben. Die Abstimmung mit dem Registered Agent gehört zu dieser Leistung.
Kann ich eine US-Gesellschaft gründen und dann das E-2-Visum beantragen?
Ja. Für das E-2-Visum wird die US-Gesellschaft in der Regel vor oder parallel zum Visumsantrag gegründet. Die Gesellschaftsunterlagen, also Beteiligungsstruktur, Kapitalausstattung und Unternehmensführung, müssen vollständig mit dem Visumsantrag übereinstimmen. Gehört die Gründung zu einem E-2-Mandat, behandle ich beides als ein gemeinsames Projekt. Mehr dazu auf der Seite zum E-2-Visum für Investoren.
Welche Pflichten kommen nach der Gründung auf die Gesellschaft zu?
Neu gegründete US-Gesellschaften haben wiederkehrende Pflichten, darunter Annual Reports an den Bundesstaat, die Franchise Tax, die Pflege des Registered Agent und bei Corporations die laufende Unternehmensführung.
Können Sie bei der Eröffnung eines US-Bankkontos helfen?
Die Kontoeröffnung gehört nicht zur rechtlichen Leistung. Jeder Mandant erhält nach der Gründung aber strukturierte Hinweise zum US-Bankwesen für Gesellschaften mit ausländischen Eigentümern: wie traditionelle Banken und Fintech-Anbieter mit ausländischen Eigentümern umgehen, welche Unterlagen in der Regel verlangt werden, welche Anbieter Konten bisher aus der Ferne eröffnet haben und wie Sie sich vorbereiten, bevor Sie sich an eine Bank wenden. Das sind praktische Hinweise; eine Bankdienstleistung ist es nicht. Auch die Abstimmung mit einem CPA für die steuerliche Anmeldung übernehme ich nach der Gründung.
